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   LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 13 Sa 321/10   

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LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 13 Sa 321/10 (https://dejure.org/2010,18638)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.03.2010 - 13 Sa 321/10 (https://dejure.org/2010,18638)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. März 2010 - 13 Sa 321/10 (https://dejure.org/2010,18638)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Vereinbarung zur Anrechenbarkeit eines "Provisionszuschusses"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Vereinbarung zur Anrechenbarkeit eines "Provisionszuschusses"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89

    Anspruch des Arbeitnehmer-Erfinders auf Herausgabe von geschäftlichen Unterlagen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 13 Sa 321/10
    c) Besteht damit für Dezember 2008 nur der Anspruch auf einen Provisionsvorschuss von 1.500,00 ? brutto, muss dieser gem. § 242 BGB von der Beklagten nicht an den Kläger ausgezahlt werden, da sie aufgrund der nicht ins Verdienen gebrachten Provisionen den Vorschuss sogleich wieder zurückverlangen könnte ("Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est", vgl. nur BGH 09.01.1981 BGHZ; 79, 201, 204; 29.04.1985 BGHZ 94, 240, 246; 21.12.1989 BGHZ 110, 30, 33).
  • BAG, 20.06.1989 - 3 AZR 504/87

    Arbeitsentgelt: Provisionszuschüsse - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 13 Sa 321/10
    Denn nicht nur mit einem freien Handelsvertreter, sondern auch mit einem Arbeitnehmer kann vereinbart werden, dass sogar ausschließlich nur eine erfolgsabhängige Vergütung in Form von Provisionen gezahlt wird und hierauf Provisionsvorschüsse gewährt werden, die zurück zu zahlen sind, soweit sie nicht ins Verdienen gebracht werden (vgl. BAG 20.06.1989 - 3 AZR 504/87 - AP Nr. 8 zu § HGB; LAG Berlin 03.11.1986 - 9 Sa 65/86 - AP Nr. 14 zu § 65 HGB; LAG Hamm, a. a. O., Rz. 54 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 03.03.2009 - 14 Sa 361/08

    AGB; Provision; Rückzahlung; unzulässige Rechtsausübung; Vorschuss

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 13 Sa 321/10
    Denn die Vereinbarung in einer allgemeinen Geschäftsbedingung, wonach ein nicht ins Verdienen gebrachter Provisionsvorschuss zurück zu zahlen ist, unterliegt keiner Inhaltskontrolle nach §§ 307 Abs. 1 und 2; 308; 309 BGB, da es sich um keine von Rechtsvorschriften abweichende Regelung handelt (vgl. LAG Hamm 03.03.2009 - 14 Sa 361/08 - zitiert nach juris, m. w. N. in Rz. 57).
  • BGH, 29.04.1985 - II ZR 146/84

    Aufrechnung mit Forderungen aus dem Schiffskasko nach Zusammenstoß von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 13 Sa 321/10
    c) Besteht damit für Dezember 2008 nur der Anspruch auf einen Provisionsvorschuss von 1.500,00 ? brutto, muss dieser gem. § 242 BGB von der Beklagten nicht an den Kläger ausgezahlt werden, da sie aufgrund der nicht ins Verdienen gebrachten Provisionen den Vorschuss sogleich wieder zurückverlangen könnte ("Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est", vgl. nur BGH 09.01.1981 BGHZ; 79, 201, 204; 29.04.1985 BGHZ 94, 240, 246; 21.12.1989 BGHZ 110, 30, 33).
  • LAG Berlin, 03.11.1986 - 9 Sa 65/86

    Beschränkung des Entgelts auf Provisionen bei einem Handlungsgehilfen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 13 Sa 321/10
    Denn nicht nur mit einem freien Handelsvertreter, sondern auch mit einem Arbeitnehmer kann vereinbart werden, dass sogar ausschließlich nur eine erfolgsabhängige Vergütung in Form von Provisionen gezahlt wird und hierauf Provisionsvorschüsse gewährt werden, die zurück zu zahlen sind, soweit sie nicht ins Verdienen gebracht werden (vgl. BAG 20.06.1989 - 3 AZR 504/87 - AP Nr. 8 zu § HGB; LAG Berlin 03.11.1986 - 9 Sa 65/86 - AP Nr. 14 zu § 65 HGB; LAG Hamm, a. a. O., Rz. 54 m. w. N.).
  • LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 485/12

    Versicherungsvertreter - Provisionsvorschüsse - Stornoabwendungsmaßnahmen

    Sie gibt nur eine teilweise z.B. in § 87 a Abs. 2 HGB gesetzlich geregelte, im Übrigen in der Rechtsprechung auch ohne ausdrückliche Vereinbarung anerkannte vertragliche Rückzahlungspflicht im Falle der Vorschussgewährung wieder (LAG Hamm vom 03.11.2009 - 14 Sa 1690/08; LAG Berlin-Brandenburg vom 26.03.2010 -13 Sa 321/10; LAG Schleswig-Holstein vom 06.12.2011 - 1 Sa 13a/11; LAG Rheinland-Pfalz vom 30.11.2007 - 9 Sa 517/07; zitiert jeweils nach juris).
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